Reutlingen-beglaubigte Übersetzung
Reutlingen-beglaubigte Übersetzung
Gerichtlich anerkannte Übersetzungen
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehene Übersetzung. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Indem der Übersetzer den Bestätigungsvermerk, seinen Rundstempel und seine Unterschrift auf dem übersetzten Dokument aufbringt, bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments und haftet für den Inhalt.
Wer darf beglaubigte bzw anerkannte Übersetzungen von Urkunden in Deutschland anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Unser Übersetzungsbüro bietet Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen in die meisten Staats- und Amtssprachen der Welt an: Albanisch, Amerikanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Baskisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch (GB), Estnisch, Finnisch, Flämisch, Galizisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Irisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kasachisch, Katalanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Laotisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Maltesisch, Moldauisch, Mongolisch, Niederländisch (Holländisch, Flämisch), Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch,Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tigrinya, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Turkmenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch.
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Durch unseren unkomplizierten und schnellen Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die zu übersetzenden Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de.
Um ein Angebot für beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, benötigen wir einen Scan des Original Dokuments, sowie Informationen zu speziellen Anforderungen der Behörde, bei der das Dokument vorgelegt werden soll. Unsere Projektleiter werden Ihnen schnellstmöglich mit einem detaillierten Angebot antworten, das alle notwendigen Informationen enthält. Die Anfragen werden meist innerhalb von drei Stunden beantwortet. Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ
Beglaubigte Übersetzungen in ganz Deutschland z. B in: Aachen, Augsburg, Bayern, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Bielefeld, Bonn, Brandenburg, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Lüneburg, Mainz, Mannheim, München, Münster, etc.