Beglaubigte Übersetzungen
Gerichtlich anerkannte ÜbersetzungenZur Vorlage Ihrer Dokumente bei Ämtern, Gerichten oder Behörden sind oft beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Eine beglaubigte Übersetzung bescheinigt mittels Unterschrift und Stempel, dass der Inhalt beider Dokumente (Original und Übersetzung) übereinstimmen. Aus diesem Grund darf nur ein durch eine entsprechende Behörde autorisierter Übersetzer solche Übersetzungen ausführen.
Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Wer im Ausland studieren oder arbeiten möchte, braucht von seinen Personenstandsurkunden, Zeugnissen oder anderen Dokumenten „beglaubigte Übersetzungen“, d.h. Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Sowohl Privatleute als auch Unternehmen können von einem von Traduset ausgewählten professionellen Übersetzer eine beeidigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde anfertigen lassen. Durch unsere Vernetzung mit zahlreichen vereidigten Übersetzern mit den unterschiedlichsten fachlichen Hintergrundkenntnissen und Sprachkombinationen sind wir in der Lage, Ihnen beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachkombinationen und in allen gängigen Themenbereichen anzubieten.
Vereidigte Übersetzer werden vor allem von Studenten benötigt. So braucht man für ein Auslandsstudium, z. B. im Rahmen des Erasmus-Programms, eine beeidigte Übersetzung der Abschlüsse sowie sonstiger administrativer Dokumente. Sehr häufig wird eine beeidigte Übersetzung von Personenstandsunterlagen und Personalpapieren benötigt (Pass, Ausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), aber auch von Führungszeugnissen oder Wirtschaftsprüferberichten. Beeidigte Übersetzungen können auch für Beruf und Gewerbe notwendig sein, z. B. Übersetzungen offizieller Dokumente, die in einer fremden Sprache verfasst sind oder in einem anderen Land als Deutschland vorgelegt werden müssen. Die von einem vereidigten Übersetzer übersetzten Dokumente werden von diesem immer in der Papierversion mit dessen Stempel und handschriftlicher Unterschrift geliefert.
Beglaubigte Übersetzungen. Angebot anfordern
Durch unseren unkomplizierten und schnellen Online-Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Es spielt keine Rolle, in welcher Stadt oder an welchem Ort Sie sich befinden. Die vereidigte Übersetzer senden Ihnen das übersetzte und beglaubigte Dokument per Einschreiben auf postalischem Weg zurück.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die zu übersetzenden Dateien über unser Anfrageformular, per Expressanfrage oder direkt an info@traduset.de. Unsere Projektleiter werden Ihnen schnellstmöglich mit einem detaillierten Angebot antworten, das alle notwendigen Informationen enthält. Die Anfragen werden meist innerhalb von zwei Stunden beantwortet.
Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer bieten wir Ihnen einen umfangreichen Service in den verschiedensten Bereichen der Sprachmittlung. Wir garantieren eine schnelle und zuverlässige Erledigung Ihrer Aufträge. Expressanfragen werden auch samstags bearbeitet. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer gesamten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird selbstverständlich zugesichert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!