Beglaubigte Übersetzungen
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehene Übersetzung. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Indem der Übersetzer den Bestätigungsvermerk, seinen Rundstempel und seine Unterschrift auf dem übersetzten Dokument aufbringt, bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments und haftet für den Inhalt.
Übersetzung von Urkunden
Im Fall von Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen, wird häufig verlangt, dass die zugehörige Übersetzung von einem allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt wird. Dies ist zum Beispiel bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder auch Zeugnissen der Fall. Eine solche Übersetzung wird als „beglaubigte Übersetzung” oder „bestätigte Übersetzung” bezeichnet.
Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen in anderen Ländern
Ein Dokument, das in Deutschland beglaubigt übersetzt wurde, ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Wenn Sie die Übersetzung im Ausland (Drittland) vorlegen müssen, sind meist zusätzlich noch Überbeglaubigung und/oder Apostille notwendig.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines Dokuments (z.B. einer Unterschrift, eines Siegels). Sie muss vor der beglaubigten Übersetzung am Dokument angebracht werden. Die Überbeglaubigung findet nach der Übersetzung statt. Sie bestätigt, dass der Übersetzer gerichtlich zertifiziert und seine Beglaubigung gültig ist.
Speziell ausgebildete und vereidigte Übersetzer übersetzen zum Beispiel folgende Dokumente in die beglaubigte Version:
Abdruck aus dem Vereinsregister - Abschlusszeugnis - Approbationsurkunde - Arbeitszeugnis - Aufenthaltsbescheinigung - Aufenthaltstitel - Ausdruck aus dem Handelsregister - Auskunft aus dem Fahreignungsregister - Auszug aus dem Geburtseintrag - Auszug aus dem Grundbuch - Auszug aus dem Heiratseintrag -ärztliche Atteste - Bachelor-Urkunde - Bachelor-Zeugnis - Fachhochschulzeugnis - Fahrerlaubnis - Führerschein - Führungszeugnis - Geburtsbescheinigung - Geburtsurkunde - Gerichtsbeschluss - Gerichtsurteil - Gesellschafterliste - Gesellschaftervertrag - Grundbuchauszug - Handelsregisterauszug - Heiratsurkunde - Hochschulzeugnis (Bachelor, Diplom, Master) Immatrikulationsbescheinigung - Immobilienkaufvertrag - Kaufvertrag - Konformitätsbescheinigung - Kontoauszug - Lebenslauf - Lebenspartnerschaftsurkunde - Ledigkeitsbescheinigung - Lohnbescheinigung - Magisterzeugnis - Medizinischer Befund - Meldebescheinigung - Mietvertrag - Niederschrift über die Eheschließung -Patentanmeldungen- Personalausweis - Promotionsurkunde - Prüfungszeugnis - Reisepass - Reisevollmacht - Scheidungsurteil - Schulbescheinigung - Sorgeerklärung - Staatsangehörigkeitsausweis - Sterbeurkunde - Steuerbescheid - Steuerbescheinigung - Steuerfestsetzung - Stipendienurkunde - Studienbescheinigung - Testament - Universitätszeugnis - Urkunden -Unterlagen zur Einbürgerung- Vaterschaftsanerkennung - Verdienstbescheinigung - Vereinsregisterauszug - Vertrag - Versicherungsschein - Vollmacht - Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss.
Die Vergütung von Übersetzungen und Dolmetscheinsätzen im Bereich der Justiz ist im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
Beglaubigte Übersetzungen bieten wir in ganz Deutschland an, z. B in: Aachen, Augsburg, Bayern, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Bielefeld, Bonn, Brandenburg, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Lüneburg, Mainz, Mannheim, München, Münster, etc.