Aalen-Übersetzer
Aalen-Übersetzer
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehene Übersetzung. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Indem der Übersetzer den Bestätigungsvermerk, seinen Rundstempel und seine Unterschrift auf dem übersetzten Dokument aufbringt, bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments und haftet für den Inhalt.
Wer darf beglaubigte bzw anerkannte Übersetzungen von Urkunden in Aalen anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungenvon Traduset Übersetzungsbüro werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
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Durch unseren unkomplizierten und schnellen Online-Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Die Anfragen werden meist innerhalb von drei Stunden beantwortet. Um ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung zu erstellen, benötigen wir einen Scan des Original Dokuments, sowie Informationen zu speziellen Anforderungen der Behörde, bei der das Dokument vorgelegt werden soll. Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ.
Wir bieten vereidigte Übersetzungen in die meisten Staats- und Amtssprachen der Welt an: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Flämisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Irisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kasachisch, Katalanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Laotisch, Latein, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Maltesisch, Moldauisch, Mongolisch, Neugriechisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Turkmenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch.
Beglaubigte Übersetzungen in Aalen und in ganz Deutschland z. B in: Aachen, Augsburg, Bayern, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Bielefeld, Bonn, Brandenburg, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Lüneburg, Mainz, Mannheim, München, Münster, etc.