Übersetzung Deutsch Englisch Hamburg

ÜBERSETZUNG DEUTSCH ENGLISCH IN HAMBURG

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Brau­chen Sie eine Über­set­zung oder beglau­big­te Über­set­zun­gen aus dem Deut­schen ins Eng­li­sche oder aus dem Eng­li­schen ins Deut­sche? Unser Team von ver­ei­dig­ten Über­set­zer für Eng­lisch-Deutsch oder Deutsch-Eng­lisch steht Ihnen gern zur Ver­fü­gung. Sie bekom­men die beglau­big­te Über­set­zung per Post. Egal ob Sie in Ham­burg oder in Mün­chen sind. Schnell, fair und zuverlässig.

TRADUSET ist ein zuver­läs­si­ger und aner­kann­ter Part­ner für hoch­wer­ti­ge und prä­zi­se Über­set­zun­gen aus dem Deut­schen ins Eng­li­schen oder aus dem Eng­li­schen, Fach­über­set­zun­gen oder Dol­met­scher­diens­te. Mit über 250 Über­set­zern decken wir vie­le Sprach­kom­bi­na­tio­nen und alle gän­gi­gen Sach­ge­bie­te ab.

Die Vor­ga­ben der Norm DIN EN ISO 17100 zu Über­set­zungs­vor­ha­ben sind für uns eine wich­ti­ge Richt­schnur. Wir bie­ten des­halb optio­nal die Prü­fung nach dem Vier-Augen-Prin­zip durch einen zwei­ten Fach­über­set­zer an, denn vier Augen sehen mehr als zwei. Ins­be­son­de­re bei Tex­ten, die ver­öf­fent­licht wer­den sol­len, lohnt die­ser zusätz­li­che Qua­li­täts­schritt und dient dem Fein­schliff. Bei Groß­pro­jek­ten, an denen ein gan­zes Team von Fach­über­set­zern betei­ligt ist, stel­len wir mit der Revi­si­on sicher, dass Ihr Text einen durch­gän­gi­gen Stil hat und die Ter­mi­no­lo­gie ein­heit­lich ist.

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Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Online-Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die zu über­set­zen­den Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.de. Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von drei Stun­den beant­wor­tet. Bei der Preis­ge­stal­tung für beglau­big­te Über­set­zun­gen ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ.