ÜBERSETZUNGSBÜRO-FRANZÖSISCH
ÜBERSETZUNGSBÜRO-FRANZÖSISCH
DEUTSCH-FRANZÖSISCH, FRANZÖSISCH-DEUTSCH
TRADUSET ist ein zuverlässiger und anerkannter Partner für hochwertige Übersetzungen, Fachübersetzungen oder beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Französische oder aus dem Französischen ins Deutsche.
Eine Übersetzung muss sich lesen wie ein Original, dies lässt sich nur durch technische Kompetenz und korrekten Sprachgebrauch erreichen. Unsere Übersetzungen werden durch professionelle Diplom-Übersetzer/-innen angefertigt, die als Muttersprachler die Zielsprache ausgezeichnet beherrschen und als Fachübersetzer mit allen Feinheiten vertraut sind. So stellen wir sicher, dass Ihnen für jedes Projekt ein versierter und fachlich qualifizierter Übersetzer zur Verfügung steht. Die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 17100 zu Übersetzungsvorhaben sind für uns eine wichtige Richtschnur. Wir bieten deshalb optional die Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip durch einen zweiten Fachübersetzer an, denn vier Augen sehen mehr als zwei. Insbesondere bei Texten, die veröffentlicht werden sollen, lohnt dieser zusätzliche Qualitätsschritt und dient dem Feinschliff. Bei Großprojekten, an denen ein ganzes Team von Fachübersetzern beteiligt ist, stellen wir mit der Revision sicher, dass Ihr Text einen durchgängigen Stil hat und die Terminologie einheitlich ist. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsbüro werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Übersetzungsbüro für die FRANZÖSISCHE SPRACHE.
Beglaubigte Übersetzung ins FRANZÖSISCHE oder ins DEUTSCHE
Durch unseren unkomplizierten und schnellen Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die Dateien bzw. die Dokumente über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Unsere Projektleiter werden Ihnen schnellstmöglich mit einem detaillierten Angebot antworten, das alle notwendigen Informationen enthält. Für beglaubigte Übersetzungen nehmen wir die Bestimmungen des “Gesetz über die Vergütung von Übersetzerinnen und Übersetzern (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG).” als Grundlage. Quelle:Juris BMJ</a