Übersetzung einer Urkunde

Über­set­zung einer Urkunde
Gericht­lich aner­kann­te Übersetzungen

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TRADUSET ist ein Über­set­zungs­bü­ro und seit 2001 ein geschätz­ter Part­ner in Deutsch­land, wenn kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Fach­über­set­zun­gen, beglau­big­te Über­set­zun­gen oder Dol­met­scher­diens­te benö­tigt werden.

Brau­chen Sie eine beglau­big­te Über­set­zung? Wer darf eine beglau­big­te Über­set­zung von Urkun­den anfer­ti­gen? Nur beei­dig­te bzw. ermäch­tig­te Über­set­zer dür­fen die Rich­tig­keit ihrer Über­set­zung mit einem offi­zi­el­len Stem­pel bestä­ti­gen. Die Beglau­bi­gung der Über­set­zung erfolgt durch einen bei Gericht amt­lich ver­ei­dig­ten, beei­dig­ten oder ermäch­ti­gen Urkun­den­über­set­zer. Wir über­set­zen z.B.: Geburts­ur­kun­den, Hei­rats­ur­kun­den, Wohn­sitz­be­schei­ni­gung, Auf­ent­halts­be­schei­ni­gung, Krank­mel­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Mel­de­be­schei­ni­gun­gen, Ein­bür­ge­rungs­ur­kun­den, Ent­las­sungs­ur­kun­den, Diplo­mur­kun­de, Zeug­nis­se, Ledig­keits­be­schei­ni­gun­gen, Tes­ta­ment, Ein­bür­ge­rungs­zu­si­che­run­gen, Beschei­ni­gun­gen, Vater­schafts­an­er­ken­nun­gen, Meldebestätigungen. 

Beglau­big­te Über­set­zung. Ange­bot Online anfordern
Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Online-Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die zu über­set­zen­den Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar, per Express­an­fra­ge oder direkt an info@traduset.de. Unse­re Pro­jekt­lei­ter wer­den Ihnen schnellst­mög­lich mit einem detail­lier­ten Ange­bot ant­wor­ten, das alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ent­hält. Um ein Ange­bot für eine beglau­big­te Über­set­zung zu erstel­len, benö­ti­gen wir einen Scan des Ori­gi­nal-Doku­ments. Der ver­ei­dig­te Über­set­zer sen­det Ihnen die über­setz­ten und beglau­big­ten Über­set­zun­gen auf pos­ta­li­schem Weg zurück.Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von drei Stun­den beant­wor­tet.

Bei der Preis­ge­stal­tung für eine beglau­big­te Über­set­zung ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ

Als öffent­lich bestell­te und all­ge­mein beei­dig­te Über­set­zer bie­ten wir Ihnen einen umfang­rei­chen Ser­vice in den ver­schie­dens­ten Berei­chen der Sprach­mitt­lung. Wir garan­tie­ren eine schnel­le und zuver­läs­si­ge Erle­di­gung Ihrer Auf­trä­ge. Eine ver­trau­li­che Behand­lung Ihrer gesam­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen wird selbst­ver­ständ­lich zuge­si­chert. Wir freu­en uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Beglau­big­te Über­set­zung in Deutsch­land