ÜBERSETZUNG auf Palma de Mallorca

Über­set­zung auf Pal­ma de Mallorca

TRADUSET ist ein Über­set­zungs­bü­ro und ein geschätz­ter Part­ner auf Pal­ma de Mal­lor­ca, wenn kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge beglau­big­te Über­set­zun­gen, oder Fach­über­set­zun­gen benö­tigt werden. 

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Eine beglau­big­te Über­set­zung ist eine mit einem Bestä­ti­gungs­ver­merk, einem Rund­s­tem­pel und der Unter­schrift des Über­set­zers ver­se­he­ne Über­set­zung. Sie ist ein ver­bind­li­ches, offi­zi­el­les Doku­ment, das in- und aus­län­di­schen Behör­den vor­ge­legt wer­den kann. Indem der Über­set­zer den Bestä­ti­gungs­ver­merk, sei­nen Rund­s­tem­pel und sei­ne Unter­schrift auf dem über­setz­ten Doku­ment auf­bringt, bestä­tigt er die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit des über­setz­ten Doku­ments und haf­tet für den Inhalt.

Durch die Viel­zahl unse­rer staat­lich ver­ei­dig­ten Über­set­zer über­neh­men wir beglau­big­te Über­set­zung in sämt­li­chen pro­fes­sio­nel­len The­men­ge­bie­ten sowie die beglau­big­te Über­set­zung pri­va­ter Urkun­den. Wir arbei­ten mit ver­ei­dig­ten Über­set­zern zusam­men, von denen eini­ge in Spa­ni­en und ande­re in Deutsch­land ver­ei­digt sind. 

Eini­ge Bei­spie­le von Doku­men­ten die oft mit Beglau­bi­gung über­setzt wer­den müs­sen: Ärzt­li­che Attes­te, Aus­weis­pa­pie­re, Beschei­ni­gun­gen, Diplo­me, Füh­rer­schei­ne, Füh­rungs­zeug­nis­se, Urkun­den, Urtei­le, Ver­trä­ge oder Zeug­nis­se. Die beglau­big­te Über­set­zun­gen von Tra­du­set Über­set­zungs­dienst wer­den von allen Behör­den in Deutsch­land und in Spa­ni­en aner­kannt.

Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Online-Über­set­zungs­dienst auf Mal­lor­ca kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die zu über­set­zen­den Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.es. Unse­re Pro­jekt­lei­ter wer­den Ihnen schnellst­mög­lich mit einem detail­lier­ten Ange­bot ant­wor­ten. Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von vier Stun­den beant­wor­tet. Um ein Ange­bot für eine beglau­big­te Über­set­zung in Spa­ni­en zu erstel­len, benö­ti­gen wir einen Scan des Ori­gi­nal Doku­ments, sowie Infor­ma­tio­nen zu spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen der Behör­de, bei der das Doku­ment vor­ge­legt wer­den soll. Der ver­ei­dig­te Über­set­zer sen­det Ihnen die über­setz­ten und beglau­big­ten Über­set­zun­gen per Ein­schrei­ben auf pos­ta­li­schem Weg zurück. Eine ver­trau­li­che Behand­lung Ihrer gesam­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen wird selbst­ver­ständ­lich zugesichert.