Preise von beglaubigte Übersetzungen

TRADUSET ist ein Über­set­zungs­bü­ro und seit 2001 ein geschätz­ter Part­ner in Deutsch­land, wenn kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Fach­über­set­zun­gen, oder beglau­big­te Über­set­zun­gen benö­tigt wer­den. Bei der Preis­ge­stal­tung für beglau­big­te Über­set­zun­gen ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ

Wer darf beglau­big­te Über­set­zun­gen von Urkun­den anfer­ti­gen? Nur beei­dig­te bzw. ermäch­tig­te Über­set­zer dür­fen die Rich­tig­keit ihrer Über­set­zung mit einem offi­zi­el­len Stem­pel bestä­ti­gen. All­ge­mein beei­dig­te oder ermäch­tig­te bzw. öffent­lich bestell­te Dol­met­scher und Über­set­zer sind Dol­met­scher und Über­set­zer, die bei einem Land­ge­richt, Ober­lan­des­ge­richt oder einer Innen­be­hör­de einen all­ge­mei­nen Eid abge­legt haben. Die­ser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerich­ten des Bun­des und der Län­der gül­tig. Wer im Aus­land stu­die­ren oder arbei­ten möch­te, braucht von sei­nen Per­so­nen­stand­sur­kun­den, Zeug­nis­sen oder ande­ren Doku­men­ten „beglau­big­te Über­set­zun­gen“, d.h. Über­set­zun­gen mit Bestä­ti­gungs­ver­merk. Die Beglau­bi­gung der Über­set­zung erfolgt durch einen bei Gericht amt­lich ver­ei­dig­ten, beei­dig­ten oder ermäch­ti­gen Urkun­den­über­set­zer. Durch die Viel­zahl unse­rer staat­lich ver­ei­dig­ten Über­set­zer über­neh­men wir beglau­big­te Über­set­zun­gen in sämt­li­chen pro­fes­sio­nel­len The­men­ge­bie­ten sowie die beglau­big­te Über­set­zung pri­va­ter Urkun­den. Die beglau­big­te Über­set­zun­gen von Tra­du­set Über­set­zungs­dienst wer­den von allen Behör­den in Deutsch­land aner­kannt.

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Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Online-Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die zu über­set­zen­den Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar, per Express­an­fra­ge oder direkt an info@traduset.de. Es spielt kei­ne Rol­le, in wel­cher Stadt oder an wel­chem Ort Sie sich befin­den. Unse­re Pro­jekt­lei­ter wer­den Ihnen schnellst­mög­lich mit einem detail­lier­ten Ange­bot ant­wor­ten, das alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ent­hält. Um ein Ange­bot für eine beglau­big­te Über­set­zung in Frank­furt am Main zu erstel­len, benö­ti­gen wir am bes­ten einen Scan des Ori­gi­nal-Doku­ments, sowie Infor­ma­tio­nen zu spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen der Behör­de, bei der das Doku­ment vor­ge­legt wer­den soll. Der ver­ei­dig­te Über­set­zer sen­det Ihnen die über­setz­ten und beglau­big­ten Über­set­zun­gen per Ein­schrei­ben auf pos­ta­li­schem Weg zurück.Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von zwei Stun­den beant­wor­tet. .


Als öffent­lich bestell­te und all­ge­mein beei­dig­te Über­set­zer bie­ten wir Ihnen einen umfang­rei­chen Ser­vice in den ver­schie­dens­ten Berei­chen der Sprach­mitt­lung. Wir garan­tie­ren eine schnel­le und zuver­läs­si­ge Erle­di­gung Ihrer Auf­trä­ge. Express­an­fra­gen wer­den auch sams­tags bear­bei­tet. Eine ver­trau­li­che Behand­lung Ihrer gesam­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen wird selbst­ver­ständ­lich zuge­si­chert. Wir freu­en uns auf Ihre Kontaktaufnahme!