Preise für beglaubigte Übersetzungen in Deutschland
Preise für beglaubigte Übersetzungen in Deutschland
TRADUSET ist ein Übersetzungsbüro und seit 2005 ein geschätzter Partner in Hamburg, wenn kompetente und zuverlässige beglaubigte Übersetzung, Fachübersetzungen, Korrektorat oder Dolmetscherdienste benötigt werden. Die beglaubigte Übersetzung von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Für beglaubigte Übersetzungen nehmen wir die Bestimmungen des “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG).” als Grundlage.
In der aktuellen Fassung steht in § 11 u.a., dass:
eine Normzeile für Übersetzungen aus 55 Anschlägen besteht
das Honorar für einfache Übersetzungen bei 1,55 Euro zzgl. MwSt. pro Normzeile liegt (Fachübersetzungen kosten entsprechend mehr)
nicht editierbare Texte (Bilddateien, PDF, Faxe) zum erhöhten Honorar von 1,75 Euro zzgl. MwSt. pro Normzeile berechtigen
bei Texten, die einen besonderen Umstand darstellen, wie beispielsweise die häufige Verwendung von Fachausdrücken, Eilbedürftigkeit oder Seltenheit der Sprache, das Grundhonorar bei 1,85 Euro zzgl. MwSt. und das erhöhte Honorar bei 2,05 Euro zzgl. MwSt. pro Normzeile betragen darf bei der Kalkulation die Anschläge in der Ausgangssprache berücksichtigt werden, es sei denn, die Auswertung wäre mit einem hohen Aufwand verbunden, in dem Fall wird in der Zielsprache abgerechnet.
Erschwernisgründe, wonach der erhöhte Satz berechnet werden darf: häufige Verwendung von Fachbegriffen, schwer lesbare Texte, besondere Eilbedürftigkeit, oder wenn die Sprache in Deutschland selten vorkommt. (Quelle: juris BMJ)
Wer darf beglaubigte Übersetzung von Urkunden in Deutschland anfertigen?
Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Wer im Ausland studieren oder arbeiten möchte, braucht von seinen Personenstandsurkunden, Zeugnissen oder anderen Dokumenten “beglaubigte Übersetzung”, d.h. Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzung in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzung von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Übersetzungsangebot für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland anfordern
Durch unseren unkomplizierten und schnellen Online-Übersetzungsdienst in Deutschland können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die zu übersetzenden Dateien über unser Anfrageformular, per Expressanfrage oder direkt an info@traduset.de. Es spielt keine Rolle, in welcher Stadt oder an welchem Ort Sie sich befinden. Unsere Projektleiter werden Ihnen schnellstmöglich mit einem detaillierten Angebot antworten, das alle notwendigen Informationen enthält. Die Anfragen werden meist innerhalb von zwei Stunden beantwortet. Um ein Angebot für b>beglaubigte Übersetzung in Hamburg zu erstellen, benötigen wir einen Scan des Original Dokuments, sowie Informationen zu speziellen Anforderungen der Behörde, bei der das Dokument vorgelegt werden soll. Der vereidigte Übersetzer sendet Ihnen die übersetzten und beglaubigten Übersetzungen per Einschreiben auf postalischem Weg zurück.Die Übersetzungspreise berechnen sich nach dem Normzeilen-Standard und sind marktüblich und fair.
Wir garantieren eine schnelle und zuverlässige Erledigung Ihrer Aufträge. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer gesamten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird selbstverständlich zugesichert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Wir bieten beglaubigte Übersetzung in die meisten Staats- und Amtssprachen der Welt an:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Flämisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Irisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kasachisch, Katalanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Laotisch, Latain, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Maltesisch, Moldauisch, Mongolisch, Neugriechisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Turkmenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch und Vietnamesisch.
Beglaubigte Übersetzungen in: Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven , Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Fürth, Gelsenkirchen, Göttingen, Hagen, Halle (Saale), Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen am Rhein, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Moers, Mönchengladbach , Mülheim an der Ruhr, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Salzgitter , Siegen, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg usw.