Deutschland-beglaubigte Übersetzungen
Deutschland-beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung in Deutschland
TRADUSET, das Übersetzungsbüro der Isblau Software GmbH, ist ein geschätzter Partner für Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen und Dolmetscherdienste.
Brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen in Deutschland? Beglaubigte Übersetzungen sind von vereidigten Übersetzern erstellte Übersetzungen. Beeidigt, ermächtigt oder vereidigt werden nur Personen, die ein Übersetzerdiplom oder eine ähnliche Qualifikation nachweisen können. Diese Übersetzer werden an einem deutschen Gericht für die betreffende Sprache vereidigt; damit sind sie befugt, ins Deutsche und in die betreffende Fremdsprache zu übersetzen und die Übersetzung zu beglaubigen.
Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? Behörden und Ämter, aber auch private Institutionen fordern oft beglaubigte Übersetzungen als Nachweis dafür, dass das Originaldokument vollständig und inhaltlich genau wiedergegeben ist. Das gilt beispielsweise bei Zeugnissen oder Urkunden (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsdokumente, etc.), wenn diese im Ausland ausgestellt und in Deutschland z.B. für eine Bewerbung oder Eheschließung vorgelegt werden müssen, oder auch umgekehrt deutsche Dokument im Ausland. Der gerichtlich vereidigte Übersetzer bestätigt durch seinen Beglaubigungsvermerk einschließlich Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung korrekt ist und inhaltlich mit dem Original übereinstimmt. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Beglaubigte Übersetzung in Deutschland. ANGEBOT ANFORDERN
Durch unseren unkomplizierten und schnellen Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Die Anfragen werden meist innerhalb von drei Stunden beantwortet. Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ
Beglaubigte Übersetzung in: Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven , Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Fürth, Gelsenkirchen, Göttingen, Hagen, Halle (Saale), Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen am Rhein, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Moers, Mönchengladbach , Mülheim an der Ruhr, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Salzgitter, Siegen, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg usw.