Beeidigte Übersetzer in München

BEEIDIGTE ÜBERSETZER iN MÜNCHEN

TRADUSET ist ein Über­set­zungs­bü­ro und ein geschätz­ter Part­ner in Deutsch­land, wenn kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge beglau­big­te Über­set­zun­gen, Fach­über­set­zun­gen oder Dol­met­scher­diens­te benö­tigt werden.

letterBestä­tig­te Über­set­zung oder beglau­big­te Über­set­zung ist die Bezeich­nung für eine schrift­li­che Über­set­zung, deren Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit von einem Urkun­den­über­set­zer  mit sei­ner Unter­schrift und einem bei­gedrück­ten Stem­pel bzw. Sie­gel bestä­tigt wird. Es han­delt sich dabei um Über­set­zun­gen von fremd­spra­chi­gen Doku­men­ten, die meist zur Ein­rei­chung bei Behör­den, Gerich­ten oder Bil­dungs­ein­rich­tun­gen bestimmt sind.

Brau­chen Sie amt­li­che, zer­ti­fi­zier­te oder offi­zi­el­le Über­set­zun­gen in Mün­chen?  Wer darf eine beglau­big­te Über­set­zung von Urkun­den in Deutsch­land anfer­ti­gen? Nur beei­dig­te bzw. ermäch­tig­te Über­set­zer dür­fen die Rich­tig­keit ihrer Über­set­zung mit einem offi­zi­el­len Stem­pel bestä­ti­gen. Die Beglau­bi­gung der Über­set­zung erfolgt durch einen bei Gericht amt­lich ver­ei­dig­ten, beei­dig­ten oder ermäch­ti­gen Urkun­den­über­set­zer. Durch die Viel­zahl unse­rer staat­lich ver­ei­dig­ten Über­set­zer über­neh­men wir beglau­big­te Über­set­zung in sämt­li­chen pro­fes­sio­nel­len The­men­ge­bie­ten sowie die beglau­big­te Über­set­zung pri­va­ter Urkun­den. Die beglau­big­te Über­set­zun­gen von Tra­du­set Über­set­zungs­dienst wer­den von allen Behör­den in Deutsch­land aner­kannt.

Ange­bot anfordern
Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.de. Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von drei Stun­den beant­wor­tet. Bei der Preis­ge­stal­tung für beglau­big­te Über­set­zun­gen ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ