VEREIDIGTE ÜBERSETZER ENGLISCH DEUTSCH-HAMBURG
VEREIDIGTE ÜBERSETZER ENGLISCH DEUTSCH-HAMBURG
Bestätigte Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung ist die Bezeichnung für eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem beigedrückten Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Es handelt sich dabei um Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die meist zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt sind.
Wer darf beglaubigte bzw anerkannte Übersetzungen von Urkunden in Hamburg anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsbüro werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
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Durch unseren unkomplizierten und schnellen Online-Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Die Anfragen werden meist innerhalb von drei Stunden beantwortet. Um ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung in Hamburg zu erstellen, benötigen wir einen Scan des Original Dokuments, sowie Informationen zu speziellen Anforderungen der Behörde, bei der das Dokument vorgelegt werden soll. Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ.