ÜBERSETZUNG ENGLISCH DEUTSCH IN HAMBURG

ÜBERSETZUNG ENGLISCH DEUTSCH IN HAMBURG

Eine beglau­big­te Über­set­zung ist eine mit einem Bestä­ti­gungs­ver­merk, einem Rund­s­tem­pel und der Unter­schrift des Über­set­zers ver­se­he­ne Über­set­zung. Sie ist ein ver­bind­li­ches, offi­zi­el­les Doku­ment, das in- und aus­län­di­schen Behör­den vor­ge­legt wer­den kann. Indem der Über­set­zer den Bestä­ti­gungs­ver­merk, sei­nen Rund­s­tem­pel und sei­ne Unter­schrift auf dem über­setz­ten Doku­ment auf­bringt, bestä­tigt er die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit des über­setz­ten Doku­ments und haf­tet für den Inhalt.

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Wer darf beglau­big­te bzw aner­kann­te Über­set­zun­gen von Urkun­den in Deutsch­land anfer­ti­gen? Nur beei­dig­te bzw. ermäch­tig­te Über­set­zer dür­fen die Rich­tig­keit ihrer Über­set­zung mit einem offi­zi­el­len Stem­pel bestä­ti­gen. All­ge­mein beei­dig­te oder ermäch­tig­te bzw. öffent­lich bestell­te Dol­met­scher und Über­set­zer sind Dol­met­scher und Über­set­zer, die bei einem Land­ge­richt, Ober­lan­des­ge­richt oder einer Innen­be­hör­de einen all­ge­mei­nen Eid abge­legt haben. Die Beglau­bi­gung der Über­set­zung erfolgt durch einen bei Gericht amt­lich ver­ei­dig­ten, beei­dig­ten oder ermäch­ti­gen Urkun­den­über­set­zer. Durch die Viel­zahl unse­rer staat­lich ver­ei­dig­ten Über­set­zer über­neh­men wir beglau­big­te Über­set­zun­gen in sämt­li­chen pro­fes­sio­nel­len The­men­ge­bie­ten sowie die beglau­big­te Über­set­zung pri­va­ter Urkun­den. Die beglau­big­te Über­set­zun­gen von Tra­du­set Über­set­zungs­bü­ro wer­den von allen Behör­den in Deutsch­land aner­kannt.

ANGEBOT ANFORDERN
Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Online-Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.de. Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von drei Stun­den beant­wor­tet. Um ein Ange­bot für eine beglau­big­te Über­set­zung in Ham­burg zu erstel­len, benö­ti­gen wir einen Scan des Ori­gi­nal Doku­ments, sowie Infor­ma­tio­nen zu spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen der Behör­de, bei der das Doku­ment vor­ge­legt wer­den soll. Bei der Preis­ge­stal­tung für beglau­big­te Über­set­zun­gen ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ.