Preise für Übersetzungen
Preise für Übersetzungen
Preistransparenz und faire Preise
Die Kosten für eine Übersetzung hängen von Faktoren wie Sprachrichtung, Fachgebiet, Format der Textvorlage und Dringlichkeit ab. Eine Honorareinschätzung ist erst nach Einsicht der Dokumente möglich.
Der Preis für eine Übersetzung wird in Deutschland häufig nach “Normzeilen”, d.h. Zeilen gleicher Länge (meist 55 Zeichen inklusive Leerzeichen) der fertigen Übersetzung berechnet. Um die Abrechnung für Sie so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir uns für eine Abrechnung nach Zeilen im Ausgangstext entschieden. Auf diese Weise kann das Honorar bereits mit Erstellung des Angebots endgültig festgelegt werden.
Berechnungsbeispiel Zeilen (Normzeilen):
Ihr Text hat 8800 Zeichen inklusive Leerzeichen
(Word > Überprüfen > Wörter zählen).
8800 ÷ 55 = 160 Zeilen (Normzeilen)
Höhe des Zeilenhonorars
Als grobe Richtwerte für beglaubigte, technische, medizinische und juristische Übersetzungen können die Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) gelten.
AUSZUG AUS DEM JVEG: § 11 HONORAR FÜR ÜBERSETZUNGEN
“(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.”