LINGALA ÜBERSETZER

LINGALABERSETZER

Lin­ga­la (auch Ngá­la oder liN­gá­la) ist eine afri­ka­ni­sche Ver­kehrs- und Han­dels­spra­che. Sie wird haupt­säch­lich in den bei­den Kon­go-Staa­ten und Ango­la gespro­chen, wo sie den Sta­tus einer Natio­nal­spra­che hat. Zudem brei­tet sie sich lang­sam in den Süden aus (Sprach­ge­biet des Kikon­go ein­schließ­lich Nordwestangolas).

TRADUSET ist ein Über­set­zungs­bü­ro und ein geschätz­ter Part­ner in Deutsch­land, wenn kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Fach­über­set­zun­gen, beglau­big­te Über­set­zun­gen oder Dol­met­scher­diens­te benö­tigt werden.
Bestä­tig­te Über­set­zung oder beglau­big­te Über­set­zung ist die Bezeich­nung für eine schrift­li­che Über­set­zung, deren Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit von einem Urkun­den­über­set­zer mit sei­ner Unter­schrift und einem bei­gedrück­ten Stem­pel bzw. Sie­gel bestä­tigt wird. Es han­delt sich dabei um Über­set­zun­gen von fremd­spra­chi­gen Doku­men­ten, die meist zur Ein­rei­chung bei Behör­den, Gerich­ten oder Bil­dungs­ein­rich­tun­gen bestimmt sind.

Brau­chen Sie eine beglau­big­te Über­set­zung ? Wer darf eine beglau­big­te Über­set­zung von Urkun­den anfer­ti­gen? Nur beei­dig­te bzw. ermäch­tig­te Über­set­zer dür­fen die Rich­tig­keit ihrer Über­set­zung mit einem offi­zi­el­len Stem­pel bestä­ti­gen. Die Beglau­bi­gung der Über­set­zung erfolgt durch einen bei Gericht amt­lich ver­ei­dig­ten, beei­dig­ten oder ermäch­ti­gen Urkun­den­über­set­zer. Wer im Aus­land stu­die­ren oder arbei­ten möch­te, braucht von sei­nen Per­so­nen­stand­sur­kun­den, Zeug­nis­sen oder ande­ren Doku­men­ten “beglau­big­te Über­set­zun­gen”, d.h. Über­set­zun­gen mit Bestä­ti­gungs­ver­merk. Auch Fir­men benö­ti­gen sol­che Über­set­zun­gen etwa von Han­dels­re­gis­ter­aus­zü­gen für Aus­schrei­bun­gen im Aus­land. Tra­du­set Über­set­zungs­bü­ro ver­fügt über ein umfas­sen­des Netz­werk von beei­dig­ten Über­set­zern für alle euro­päi­schen und vie­le außer­eu­ro­päi­sche Sprachen.
Über­set­zung und Fach­über­set­zung. Ange­bot Online anfordern.

Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die zu über­set­zen­den Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.de. Unse­re Pro­jekt­lei­ter wer­den Ihnen schnellst­mög­lich mit einem detail­lier­ten Ange­bot ant­wor­ten, das alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ent­hält. Um ein Ange­bot für eine beglau­big­te Über­set­zung in Aachen zu erstel­len, benö­ti­gen wir einen Scan des Ori­gi­nal-Doku­ments. Der ver­ei­dig­te Über­set­zer sen­det Ihnen die über­setz­ten und beglau­big­ten Über­set­zun­gen auf pos­ta­li­schem Weg zurück.Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von zwei Stun­den beantwortet.Telefonisch errei­chen Sie uns kos­ten­los unter: 040 855 098 23.

Wir über­set­zen auch in: Afri­kaans, Amha­risch, Arme­nisch, Aser­bai­dscha­nisch, Ben­ga­lisch, Dari, Est­nisch, Geor­gisch, Haus­sa, Hebräisch, Hin­di, Indo­ne­sisch, Isländisch, Kam­bo­dscha­nisch, Korea­nisch, Kur­disch , Let­tisch, Lin­ga­la, Litau­isch , Luxem­bur­gisch, Maze­do­nisch, Mon­go­lisch, Mon­te­ne­gri­nisch, Pand­sch­ab­isch, Oro­mo, Pasch­tu, Thailändisch, Tig­r­in­ja, Urdu, Vietnamesisch.

Bei der Preis­ge­stal­tung für eine beglau­big­te Über­set­zung ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ

Als öffent­lich bestell­te und all­ge­mein beei­dig­te Über­set­zer bie­ten wir Ihnen einen umfang­rei­chen Ser­vice in den ver­schie­dens­ten Berei­chen der Sprach­mitt­lung. Wir garan­tie­ren eine schnel­le und zuver­läs­si­ge Erle­di­gung Ihrer Auf­trä­ge. Eine ver­trau­li­che Behand­lung Ihrer gesam­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen wird selbst­ver­ständ­lich zuge­si­chert. Wir freu­en uns auf Ihre Kontaktaufnahme!