Deutschland-BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

Deutsch­land-BEGLAU­BIG­TE ÜBERSETZUNG

Brau­chen Sie beglau­big­te Über­set­zun­gen in Deutschland?

Als beglau­big­te Über­set­zun­gen wer­den Doku­men­te bezeich­net, die aus einer Fremd­spra­che ins Deut­sche oder umge­kehrt über­setzt und deren Echt­heit recht­lich ver­bind­lich zuge­si­chert wird.

Beglau­big­te Über­set­zun­gen sind von ver­ei­dig­ten Über­set­zern erstell­te Über­set­zun­gen. Beei­digt, ermäch­tigt oder ver­ei­digt wer­den nur Per­so­nen, die ein Über­set­zer­di­plom oder eine ähn­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on nach­wei­sen kön­nen. Die­se Über­set­zer wer­den an einem deut­schen Gericht für die betref­fen­de Spra­che ver­ei­digt; damit sind sie befugt, ins Deut­sche und in die betref­fen­de Fremd­spra­che zu über­set­zen und die Über­set­zung zu beglaubigen.

Wel­che Doku­men­te müs­sen beglau­bigt wer­den? Behör­den und Ämter, aber auch pri­va­te Insti­tu­tio­nen for­dern oft beglau­big­te Über­set­zun­gen als Nach­weis dafür, dass das Ori­gi­nal­do­ku­ment voll­stän­dig und inhalt­lich genau wie­der­ge­ge­ben ist. Das gilt bei­spiels­wei­se bei Zeug­nis­sen oder Urkun­den (Geburts­ur­kun­den, Ledig­keits­be­schei­ni­gun­gen, Schei­dungs­do­ku­men­te, etc.), wenn die­se im Aus­land aus­ge­stellt und in Deutsch­land z.B. für eine Bewer­bung oder Ehe­schlie­ßung vor­ge­legt wer­den müs­sen, oder auch umge­kehrt deut­sche Doku­ment im Aus­land. Der gericht­lich ver­ei­dig­te Über­set­zer bestä­tigt durch sei­nen Beglau­bi­gungs­ver­merk ein­schließ­lich Unter­schrift und Stem­pel, dass die Über­set­zung kor­rekt ist und inhalt­lich mit dem Ori­gi­nal über­ein­stimmt. Die beglau­big­te Über­set­zun­gen von Tra­du­set Über­set­zungs­dienst wer­den von allen Behör­den in Deutsch­land aner­kannt.

Beglau­big­te Über­set­zung in Deutsch­land. ANGEBOT ANFORDERN

Durch unse­ren unkom­pli­zier­ten und schnel­len Über­set­zungs­dienst kön­nen Sie bei uns Ihren gesam­ten Über­set­zungs­auf­trag über das Inter­net abwi­ckeln. Ger­ne erstel­len wir Ihnen ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Ange­bot. Schi­cken Sie uns die Datei­en über unser Anfra­ge­for­mu­lar oder direkt an info@traduset.de. Die Anfra­gen wer­den meist inner­halb von drei Stun­den beant­wor­tet. Bei der Preis­ge­stal­tung für beglau­big­te Über­set­zun­gen ori­en­tie­ren wir uns an den Bestim­mun­gen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes. Quelle:Juris BMJ