Mönchengladbach-beglaubigte Übersetzung
Mönchengladbach-beglaubigte Übersetzung
Gerichtlich anerkannte Übersetzungen
TRADUSET ist ein Übersetzungsbüro und seit 2001 ein geschätzter Partner in Mönchengladbach, wenn kompetente und zuverlässige Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen oder Dolmetscherdienste benötigt werden.
Brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen in Mönchengladbach? Wer darf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Wer im Ausland studieren oder arbeiten möchte, braucht von seinen Personenstandsurkunden, Zeugnissen oder anderen Dokumenten “beglaubigte Übersetzungen”, d.h. Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen in Mönchengladbach anfordern
Durch unseren unkomplizierten und schnellen Online-Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die zu übersetzenden Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Um ein Angebot für beglaubigte Übersetzungen in Mönchengladbach zu erstellen, benötigen wir einen Scan des Original Dokuments, sowie Informationen zu speziellen Anforderungen der Behörde, bei der das Dokument vorgelegt werden soll. Unsere Projektleiter werden Ihnen schnellstmöglich mit einem detaillierten Angebot antworten, das alle notwendigen Informationen enthält.
Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen in die meisten Staats- und Amtssprachen der Welt an: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Flämisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Irisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kasachisch, Katalanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Laotisch, Latain, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Maltesisch, Moldauisch, Mongolisch, Neugriechisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Turkmenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch und Vietnamesisch.