BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG ALBANISCH-DEUTSCHLAND
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG ALBANISCH IN DEUTSCHLAND
Albanisch-Übersetzungen von muttersprachlichen Profis
Übersetzungen ins Albanische und aus dem Albanischen
Ca. 6,5 Millionen Menschen sprechen Albanisch.
Albanisch ist die Amtssprache der Republik Albanien und wird dort von über 3 Millionen Menschen als Erstsprache gesprochen, die übrigen sprechen Albanisch als Zweitsprache. Albanisch wird auch im Kosovo gesprochen (91 % Albaner). In Mazedonien sind 25,2 % der Bevölkerung albanisch.
Als Minderheitensprache wird Albanisch auch in den anderen aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Staaten, in Süditalien (ca. 100.000), Griechenland und der Türkei gesprochen. Albanisch ist eine indoeuropäische Sprache, bildet innerhalb der indoeuropäischen Sprachen aber eine eigene Gruppe. Darüber hinaus ist das Albanische reich an Entlehnungen, vor allem aus dem Lateinischen, Griechischen, romanischen sowie slawischen Sprachen und dem Türkischen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehene Übersetzung. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Indem der Übersetzer den Bestätigungsvermerk, seinen Rundstempel und seine Unterschrift auf dem übersetzten Dokument aufbringt, bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments und haftet für den Inhalt.
Wer darf beglaubigte bzw. anerkannte Übersetzungen von Urkunden in Deutschland anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Durch die Vielzahl unserer staatlich vereidigten Übersetzer übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen in sämtlichen professionellen Themengebieten sowie die beglaubigte Übersetzung privater Urkunden. Die beglaubigte Übersetzungen von Traduset Übersetzungsdienst werden von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
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Durch unseren unkomplizierten und schnellen Übersetzungsdienst können Sie bei uns Ihren gesamten Übersetzungsauftrag über das Internet abwickeln. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns die zu übersetzenden Dateien über unser Anfrageformular oder direkt an info@traduset.de. Die Anfragen werden meist innerhalb von drei Stunden beantwortet. Bei der Preisgestaltung für beglaubigte Übersetzungen orientieren wir uns an den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Quelle:Juris BMJ
Beglaubigte Übersetzungen ins Albanische oder ins Deutsche, vereidigte Übersetzer für Albanisch in Deutschland, z B: Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Fürth, Gelsenkirchen, Göttingen, Hagen, Halle (Saale), Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen am Rhein, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Moers, Mönchengladbach , Mülheim an der Ruhr, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Salzgitter, Siegen, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg usw.